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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ASTAT Filmproduktion, Inhaber Christopher Zahlten

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Film-, Video-, Foto-, Audio- und Medienproduktionen sowie konzeptionelle und beratende Leistungen, die die ASTAT Filmproduktion (nachfolgend „Auftragnehmer“) für Auftraggeber erbringt.
1.2 Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne § 13 BGB werden nur in Ausnahmefällen Verträge geschlossen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand / Vertragsschluss

2.1 Der Auftragnehmer entwickelt, produziert und realisiert audiovisuelle Werke (z. B. Dokumentar-, Image-, Produkt- und Kampagnenfilme) und erbringt konzeptionelle und redaktionelle Leistungen.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Projektbeginn) zustande.
2.3 Ton- oder Videoaufzeichnungen von Besprechungen erfolgen ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.
2.4 Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einsetzen.

3. Vergütung / Zahlungsbedingungen

3.1 Die vereinbarte Vergütung versteht sich in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % des Honorars bei Auftragserteilung fällig, 50 % bei Abnahme des Werkes.
3.3 Gerät der Auftraggeber mit einer Rate mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten bis zum Zahlungseingang aussetzen.
3.4 Das Nutzungsrecht am Werk geht erst nach vollständiger Zahlung aller vereinbarten Beträge auf den Auftraggeber über.
3.5 Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) berechnet.

4. Änderungen des Leistungsumfangs

Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer kann den Mehraufwand in Rechnung stellen; Zeitpläne verlängern sich angemessen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit.
5.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben Liefer- und Zahlungstermine entsprechend; entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er über alle zur Nutzung überlassenen Inhalte (Bilder, Texte, Musik u. a.) die erforderlichen Rechte verfügt und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

6. Abnahme

6.1 Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme vorgelegt.
6.2 Kleinere, den Gebrauch nicht beeinträchtigende Abweichungen gelten nicht als Mangel.
6.3 Wird die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung verweigert oder erfolgt eine Ingebrauchnahme, gilt das Werk als abgenommen.

7. Kündigung durch den Auftraggeber

7.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen.
7.2 In diesem Fall steht dem Auftragnehmer eine pauschale Vergütung von 90 % der vereinbarten Auftragssumme zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist. Bereits begonnene oder fertiggestellte Arbeiten sind vollständig zu vergüten.

8. Gewährleistung / Verjährung

8.1 Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nacherfüllung.
8.2 Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen.
9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, Streik, Energie- oder Netzwerkausfälle, Pandemien oder behördliche Anordnungen zurückzuführen sind.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der DSGVO und dem BDSG.
Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer einsetzen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung oder wenn gesetzlich vorgeschrieben.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1 Alle Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken verbleiben beim Auftragnehmer, sofern sie nicht ausdrücklich übertragen werden.
11.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am finalen Werk, beschränkt auf den vereinbarten Zweck.
11.3 Rohmaterial, Entwürfe, Zwischenergebnisse und Projektdateien bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk oder Auszüge daraus zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Eigenwerbezwecken (Showreel, Website, Social Media, Festivals, Preisbewerbungen) zu verwenden.
11.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen im Abspann oder in Begleittexten den Hinweis
„Eine Produktion der ASTAT Filmproduktion“ anzubringen, sofern dies branchenüblich ist.

12. Aufrechnung / Abtretung

Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Hofheim am Taunus).
13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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